Genehmigungsmanagement

Einer der Schwerpunkte meiner Unternehmung ist die Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren im Umweltbereich, insbesondere nach §§ 4, 16 bzw. 15  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Als Sachverständiger für das Sachgebiet „Genehmigungsverfahren im Umweltbereich“ wurde ich bereits 2001 öffentlich bestellt und vereidigt. Meine Erfahrung und die öffentliche Bestellung sichern einen hohen Qualitätsstandard, der insbesondere der Beschleunigung Ihres Genehmigungsverfahrens zugute kommt. Darüber hinaus ist in Nordrhein-Westfalen eine Ermäßigung der Verwaltungsgebühren um bis zu 30 % möglich.

Inzwischen wurden einige hundert Genehmigungs- und Anzeigeverfahren im gesamten Bundesgebiet von uns bearbeitet. Referenzen aus diesem Bereich finden Sie hier: Referenzen